Stand: 05.2016

1. Regelungsgegenstand

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.
     
  2. Die Schubert IT GmbH liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Sofern der Kunde ebenfalls allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
     
  3. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
     
  4. Die Schubert IT GmbH ist berechtigt, diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen für künftige Leistungen zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einem Monat, so werden die geänderten Bedingungen als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte wirksam.
     
  5. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.
     
  6. Angebote von der Schubert IT GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Schubert IT GmbH schriftlich bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Kunden sind innerhalb einer Woche nach Zugang der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.
     
  7. Ausführungsveränderungen der Vertragsleistung während der Erstellungs- oder Lieferzeit sind vorbehalten. Dies gilt, sofern die Änderungen standardmäßig erfolgen und für den Kunden zumutbar sind. Technische Angaben verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen.
     
     

2. Zahlungsbedingungen 

  1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
     
  2. Bei Zu- oder Rücksendung von Materialien werden je nach Vereinbarung Versandpauschalen berechnet.
     
  3. Fälligkeit tritt zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten bzw. bei Lieferung ein. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
     
  4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v.H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 6 v.H. sowie die Einziehungskosten berechnet.
     
  5. Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben, nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.
     
  6. Die Schubert IT GmbH ist berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist zu erhöhen. Der Kunde ist im Falle einer mehr als 10%igen Gebührenerhöhung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens sechs Monate liegen.
     
  7. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
     
  8. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
     
  9. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Schubert IT GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Schubert IT GmbH zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich von der Schubert IT GmbH beruht.

 

3. Eigentumsvorbehalt

  1. Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von der Schubert IT GmbH. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso wie für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
     
     

4. Lieferungen und Leistungen

  1. Die Schubert IT GmbH erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verträgen. Leistungen, die nicht im Standardangebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Für Leistungen, die die Schubert IT GmbH durch Mitarbeiter auf  Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtpauschalen und Spesen berechnet werden.
     
  2. Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.
     
  3. Die von der Schubert IT GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von der Schubert IT GmbH. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch die Schubert IT GmbH und verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden können eine angemessene Verlängerung zur Folge haben.
     
  4. Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten von der Schubert IT GmbH.
     
  5. Die Schubert IT GmbH gerät erst dann in Verzug, wenn der Kunde ihm schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, jedoch unter Beachtung der näheren Haftungsregelung von Paragraph 8.
     
  6. Die Schubert IT GmbH verpflichtet sich, bei den Installationen allgemein gültige oder industriell übliche Standards einzusetzen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn diese erfüllt und die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, eine Nutzung der Installation zu gewährleisten.

     
     

5. Mitwirkung des Kunden

  1. Bei Arbeiten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten notwendig, so kann entweder der Kunde oder die Schubert IT GmbH Dritte hiermit beauftragen. Die Kosten werden vom Kunden übernommen, wenn vereinbart erhält der Kunde hierfür das Urheberrecht.
  2. Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminabänderungen durch die Schubert IT GmbH führen. Soweit die Schubert IT GmbH bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.
     
     

6. Gewährleistung

  1. Wir gewährleisten eine allgemeine Handelsqualität unserer Ware und Dienstleistungen nach dem anerkannten Stand der Technik.
     
  2. Soweit eine Leistung mangelhaft ist, ist die Schubert IT GmbH zunächst wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist trotz wiederholter Nachbesserung behoben oder gilt die Mängelbeseitigung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen, ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt. Bei Software und Internetinhalten gelten geringfügige und leicht behebbare Programmierfehler nicht als Mangel.
     
  3. Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware per Einschreiben an uns direkt gerügt werden. Unsere Beauftragten und Vertreter sind nicht befugt, Erklärungen aufgrund mangelhafter Lieferungen mit Rechtswirksamkeit gegen uns entgegen zu nehmen. Jede Veränderung der Ware durch den Empfänger vor Anerkennung der Mängelrüge schließt die Mängelrüge aus.
     
  4. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, die von uns gelieferte mangelhafte Ware ggf. ordnungsgemäß verpackt, entsprechend unseren Anweisungen auf unsere Kosten an uns zurückzusenden.
     
  5. Wandlung und Minderung durch den Besteller sind ausgeschlossen, es sei denn, wir  sind nicht in der Lage, den Mangel zu beheben. Ausgeschlossen ist vor allem jeder Anspruch auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens gegen die Schubert IT GmbH als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von der Schubert IT GmbH, sei es aus Vertrag unerlaubter Handlung, mangelhafter Lieferung und fehlerhafter Montage oder ein Schaden, der irgendwie im Zusammenhang mit der Lieferung entsteht, abgesehen, davon,  dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
    Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, wegen etwaiger Mängel den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzubehalten.
    Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
     
  6. Keine Haftung der Schubert IT GmbH besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit die Haftung nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten begründet wird.
     
  7. Die Schubert IT GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten und Informationen des Kunden. Derartige Sicherungen müssen vom Kunden selbständig verantwortet werden.
     
  8. Die Haftung von der Schubert IT GmbH erlischt, wenn der Kunde ohne schriftliche Zustimmung von der Schubert IT GmbH Änderungen an den Projektergebnissen vornimmt auch wenn der Schaden nicht nachweisbar auf einen Teil der Leistung von der Schubert IT GmbH zurückzuführen ist, der vom Kunden solchermaßen verändert worden ist.
     
     

7. Abnahme

  1. Nach der Fertigstellung des Produktes der Arbeiten (oder Teile desselben) weist die Schubert IT GmbH durch angemessene und mit dem Kunden einvernehmlich vereinbarte Abnahmetests und Aufmaße das Vorhandensein der wesentlichen Funktionen nach. Ingebrauchnahme der Ware durch den Kunden steht einer Abnahme gleich.
  2. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Die Schubert IT GmbH kann zur Abgabe der Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, mit deren Ablauf das Produkt als abgenommen gilt.

 

8. Haftung

  1. Die Schubert IT GmbH haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf voraussehbare Schäden bis auf  Höhe des betreffenden Auftragsvolumens beschränkt. Dies gilt auch für Folgeschäden.
  2. Im Übrigen haftet die Schubert IT GmbH unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet die Schubert IT GmbH nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach Absatz 8.1.
     
  3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Schubert IT GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend Absatz 8.1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.

     

9. Allgemeine Vertragsbedingungen – Gerichtsstand 

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.
  2. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen und Gerichtsstand ist der Sitz von der Schubert IT GmbH.
  3. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.