Stand: 05.2016

1. Gegenstand der Bedingungen

  1. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Lieferung von Computern (PC) und Servern, nachfolgend "Geräte" genannt und/oder Software wie Betriebssysteme, Programmsprachen, Übersetzungsprogramme, Dienstprogramme und Standard-Kundeprogramme, nachfolgend "Programme" genannt, durch die Schubert IT GmbH nachfolgend "Schubert IT" genannt.
     
  2. Anzahl und Bezeichnung der einzelnen Geräte und/oder Programme, der Installationsort, die Höhe der zu zahlenden Vergütung zuzüglich einmaliger Nebenkosten sowie sonstige gesonderte vertragliche Vereinbarungen ergeben sich aus dem Auftrag/Auftragsbestätigung.
     
  3. Die Schubert IT ist berechtigt, Konstruktions- und Formänderungen der Geräte vorzunehmen, sofern die Interessen des Kunden dadurch nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden.
     
     

2. Verbrauchsgüterkauf

Für den Verbrauchsgüterkauf gelten diese Bedingungen nur mit folgender Maßgabe:

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß Ziffer 8.1 12 Monate.
     
  2. Die Haftung auf Schadensersatz wird für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Das gilt auch für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen der Schubert IT. Im Übrigen gelten für den Verbrauchsgüterkauf die zwingen-den gesetzlichen Vorschriften.

     

3. Leistungen der Schubert IT

  1. Die Schubert IT liefert die Geräte an und/oder überlässt die Programme. Die Installation der Geräte und/oder Programme ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
     
  2. Die einmaligen Nebenkosten werden berechnet für die Auslieferung einschließlich der Transportversicherung.
     
  3. Werden weitere Aufwendungen nötig, werden diese dem Kunden in der anfallenden Höhe berechnet.

 

4. Programmüberlassung und Nutzungsumfang

  1. Die Programme werden dem Kunden mittels eines Daten-trägers, der gesondert zu bestellen ist oder vom Kunden zur Verfügung gestellt wird, überlassen.
     
  2. An den Programmen bestehen Schutzrechte der Schubert IT und/oder Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Schubert IT entsprechende Nutzungs- und Vertriebsrechte. Der Kunde erhält das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die von der Schubert IT überlassenen Programme nebst Programmunterlagen in Verbindung mit einer von der Schubert IT bzw. von einem durch die Schubert IT autorisierten Vertriebspartnergekauften oder gemieteten Zentraleinheit nebst angeschlossenen Geräten oder in Verbindung mit einem Computernetzwerk, wenn für das Programm eine entsprechende Netzwerklizenz erworben ist, selbst zu nutzen. Ein Computernetzwerk in diesem Sinne ist jede Kombination von zwei oder mehr Computern, die elektronisch oder über einen anderen Datenkanal verbunden und fähig sind, die Nutzung eines
    einzelnen Programms zu teilen. Ein solches Programm darf in einem Computernetzwerk auf einem Hauptrechner (Server) installiert und nur auf so vielen Computern (Arbeitsplätzen) genutzt werden, wie die jeweilige Netzwerklizenz bestimmt. Eine weitergehende Verwertung, insbesondere eine Modifizierung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dem Kunden ist es untersagt, aus den Programmen die Quellprogramme zu entwickeln (z.B. rückwärts zu kompilieren oder zu disassemblieren).Für die Lieferung von Programmen gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Kunde, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich zurückzugeben oder die Programme unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.
     
  3. Alle Rechte an den Programmen im Original oder in Kopie - bleiben bei der Schubert IT. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzrechtsvermerke bzw. sonstige Rechtsinhabervermerke, die sich auf Datenträgern, Dokumentationsunterlagen oder sonstigem Material befinden, zu entfernen.
     
  4. Das Anfertigen von Kopien, Abschriften oder Vervielfältigungen von überlassenen Programmen oder Unterlagen ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch, insbesondere zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Bei Nutzungsende sind überlassene Programme nebst Unterlagen  einschließlich angefertigter Duplikate vom Kunden unaufgefordert an die Schubert IT zurückzugeben. Der Kunde haftet der Schubert IT für Schäden aufgrund missbräuchlicher Nutzung der Programme, insbesondere bei Weitergabe der Programme an Dritte. Bedingungen für Lieferung von Computern (PC) sowie von PC-Software Stand: 15.02.20124.5 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen aus Ziffer 4 dieser Bedingungen, kann die Schubert IT das dem Kunden an einem Programm eingeräumte Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, ohne dass hierdurch die übrigen Bestimmungen des Vertrages berührt werden.

     

5. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Schubert IT behält sich das Eigentum an den Geräten und/oder Programmen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.
     
  2. Im Falle des Zahlungsverzuges kann die Schubert IT die Herausgabe der Geräte und/oder Programme, für die der Eigentumsvorbehalt besteht, binnen angemessener Frist verlangen, über die Geräte und/oder Programme anderweitig verfügen und nach Zahlung den Kunden in angemessener Frist neu beliefern.
     
  3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die Geräte und/ oder Programme nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benutzt und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Schubert IT nicht ausgeführt werden.
     
  4. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder auf sonstige Weise ein Recht an den Geräten und/oder Programmen bzw. Teilen davon beanspruchen, ist der Kunde verpflichtet, die Schubert IT unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten hiervon zu benachrichtigen.
     
     

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen 

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils bei Leistung gesetzlich gültigen Höhe. Die Vergütung ist mit Lieferung der Geräte und/oder Programme und bei Annahmeverzug des Kunden fällig und ohne Abzug sofort zahlbar. Mit Verstreichen der Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug ein.
     
  2. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 6 Monate, gelten die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise als vereinbart.
     
  3. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann
    die Schubert IT Zinsen in Höhe von 8% p. a. bzw. bei Rechts-geschäften, an denen Verbraucher beteiligt sind in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Das gesetzliche Recht der Schubert IT zum Rücktritt oder Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
     
  4. Steht der Schubert IT ein Schadenersatzanspruch wegen Verzuges, Nichterfüllung oder anderen Gründen zu, ist die Schubert IT ohne Nachweis eines Schadens zu einer Forderung von 20% der Vergütung berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden niedriger ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Schubert IT ist nicht ausgeschlossen.
     
  5. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden aus früheren oder anderen Geschäften ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von der Schubert IT anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
     
     

7. Verzug und Unmöglichkeit

  1. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie als solche im Bestellschein/ Auftragsbestätigung ausdrücklich vermerkt sind.
     
  2. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.
     
  3. Kommt die Schubert IT mit einer Lieferung der Geräte und/oder Programme um mehr als 2 Monate in Verzug oder ist  die Lieferung schuldhaft unmöglich, kann der Kunde, wenn er nachweist, dass ihm aus dem Verzug ein Schaden entstanden ist, eine Verzugsentschädigung verlangen. Eine etwaige Verzugsentschädigung ist begrenzt auf 0,5%pro vollendete Woche, insgesamt jedoch auf 5% jeweils bezogen auf die vereinbarte Vergütung für das Gerät und/oder Programm, das infolge  nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.
     
  4. Jegliche weiteren Ansprüche des Kunden in allen Fällen verspäteter Leistung oder Nichterfüllung sind, auch nach Ablauf einer der Schubert IT etwa gesetzten angemessenen Nachfrist, ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung gemäß Ziffer 9 dieser Bedingungen besteht.
     
  5. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
     
     

8. Gewährleistung

  1. Die Schubert IT beseitigt innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung Mängel der gelieferten Sache einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden.
     
  2. Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Schubert IT für Mängel der gelieferten Ware zunächst nach Wahl der Schubert IT Gewähr durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.
     
  3. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn die Schubert IT hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von der Schubert IT verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
     
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offen-sichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Geräte. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel muss der Kunde, wenn er Kaufmann ist, unverzüglich unter Angabe zweckdienlicher Informationen bei der Schubert IT rügen (§ 377 HGB); ist der Kunde kein Kaufmann, so muss er solche offensichtlichen Mängelbei der Schubert IT innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung schriftlich rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei der Schubert IT unverzüglich (Kaufleute) spätestens jedoch inner-halb von 4 Wochen (Nichtkaufleute) nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflichtgilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
     
  5. Garantien und Beschaffenheitsangaben sind als solche ausdrücklich zu kennzeichnen. Die Schubert IT übernimmt keine Gewähr für die innerbetriebliche Verwendbarkeit der Geräte. Die Prüfung der innerbetrieblichen Verwendbarkeit der Geräte obliegt allein dem Kunden.
     
  6. Macht der Kunde Gewährleistungsrechte geltend, hat dies keinen Einfluss auf weitere zwischen der Schubert IT und dem Kunden geschlossene Verträge.
     
  7. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht von der Schubert IT genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder anbringen lässt. Reparaturen durch nicht von der Schubert IT autorisiertem Personal vornehmen lässt,- die Geräte ohne schriftliche Zustimmung von der Schubert IT an einen anderen als den vereinbarten Aufstellungsort verbringen lässt, - Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, das nicht dem Qualitätsniveau des Lieferangebotes der Schubert IT für Neu Teile entspricht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine aufgetretene Störung hierauf nicht zurückzuführen ist.
     
  8. Ausgenommen von der Gewährleistung sind natürliche Verschleißerscheinungen.
     
     

9. Haftung

  1. Die Schubert IT schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Kunden beherrschbaren Schaden beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gemäß diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Schubert IT.
     
  2. Soweit die Haftung von der Schubert IT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Personen, die für die Schubert IT als Arbeiter, Angestellte, freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, Subunternehmer oder in sonstiger Weise tätig werden.
     
  3. Der Kunde stellt die Schubert IT von allen Ansprüchen Dritter frei, die über die Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.
     
     

10. Herstellergarantien

  1. Ist die Schubert IT nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und räumt der Hersteller dem Kunden eine über die vertragliche Gewährleistung hinausgehende Garantie ein, wird die Schubert IT den Kunden hierüber informieren und ihm auf seinen Wunsch die Garantieunterlagen aushändigen. Für die Erfüllung der Garantieleistungen des Herstellers steht die Schubert IT nicht ein. Sofern der Kunde zusammen mit dem Liefergegenstand auch  ein Servicepack oder einen Wartungsvertrag erworben hat, wird die Schubert IT den Kunden bei der Realisierung der Garantieansprüche unterstützen.

     

11. Verbesserungen der Programme und Wartungsdienst 

  1. Die Schubert IT ist bereit, bei ihr vorhandene Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Programme dem Kunden zu den jeweils aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung zu stellen, falls der Kunde dieses wünscht. Eine Verpflichtung der Schubert IT zur Durchführung von Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Programme wird durch diese Vereinbarung nicht begründet. Die Schubert IT ist bereit, mit dem Kunden beginnend mit dem Zeitpunkt des Ablaufs der Gewährleistungsfrist für die Geräte einen Technischen Dienstleistungsvertrag auf Grundlage der jeweils gültigen Preise und Bedingungen abzuschließen. Darüber hinaus ist die Schubert IT bereit, Technische Dienstleistungen auch ohne Abschluss eines Technischen Dienstleistungsvertrages auf Anforderung des Kunden und nach Auftragsbestätigung zu den jeweils gültigen Preisen und Bedingungen zu erbringen.

 

12. Ausfuhrbestimmungen

    1. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Exports der von der Schubert IT gelieferten Geräte oder Ersatzteile und/oder Programmen die Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der USA zu befolgen. Bei einer Weiterveräußerung von Geräten und/ oder Programmen wird der Kunde den Erwerber verpflichten, seinerseits die vorgenannten Ausfuhrbestimmungen zu beachten. Der Kunde wird der Schubert IT gegebenenfalls alle Informationen und Erklärungen zur Verfügung stellen, die die Schubert IT ihrerseits zur Erfüllung inländischer und US-amerikanischer Ausfuhrbestimmungen benötigt Bedingungen für Lieferung von Computern (PC) sowie von PC-Software Stand: 15.02.2012
       
       

13. Allgemeines

  1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass von der Schubert IT personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.
     
  2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Schubert IT. Die Schubert IT ihrerseits ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf andere zu über-tragen. Die Schubert IT übernimmt im Falle der Übertragung ihrer Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte dem Kunden gegenüber die Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten.
     
  3. Diese Bedingungen sind für die Geschäftsbeziehung ausschließlich verbindlich; sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn die
    Schubert IT im Einzelfall nicht auf sie Bezug nimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Schubert IT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
     
  4. Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen sowie Nebenabreden und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Schubert IT. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
     
  5. Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Vorausset-zungen für eine Gerichtsstandvereinbarung vereinbaren die Parteien Bremen als Gerichtsstand.
     
  6. Es gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN Kaufrecht.
     
  7. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine andere zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Bedingung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen Lücken enthalten oder der Auslegung bedürfen.