Stand: 05.2016

1. Geltung der Bedingungen

  1. Die nachstehenden Lizenz,- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Bedingungen und Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
     
  2. Wird ein Vertrag über eine Leasing-Gesellschaft abgewickelt, gelten im Verhältnis sowohl zur Leasing-Gesellschaft als auch für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weichen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder der finanzierenden Leasing-Gesellschaft von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, sollen ausschließlich letztere zur Anwendung kommen. Ziffer 1.1 gilt entsprechend.
     
  3. Der Anschluss von Fremd-Hardware oder Fremd-Software an die von uns gelieferte Hard,- und Software bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung. Wird solch eine Genehmigung erteilt, gilt dieser Vertrag dennoch nur für die von uns gelieferten Komponenten. Bei Programmen, für die ein Servicepreis vereinbart ist, übernehmen wir den Softwareservice bis zur Beendigung der Servicevereinbarung.
     
  4. Weiter gelten die AGB für die einzelnen Geschäftsbereiche. In diesem Fall gelten die AGB Schubert IT GmbH Installation und Montage, AGB Schubert IT GmbH PC Software, AGB Schubert IT GmbH „Firmenspeicher“ für Rechenzentrumsleistungen, mit.
     
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Dem Kunden ist bekannt, dass die Produkte nicht für die Verwendung in Hochsicherheitsbereichen wie Kerntechnik, Flugsicherung, Waffensicherheitssystemen, lebenserhaltenden Systemen oder Systemen anderer Art konzipiert wurden, in denen Fehlfunktionen zu Personenschäden, Todesfällen, Umweltschäden oder Massenvernichtung führen können. Eine Haftung von Schubert IT GmbH für Schäden aus der Produktverwendung in diesen Bereichen ist ausgeschlossen.

     

2. Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auf Angebote hinkommen alle Verträge mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, spätestens mit Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Leistung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Diese und die Auftragsbestätigung sind für den Inhalt des Vertrages maßgebend. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  2. Die Angaben über Gewichte, Mengen, Frachten, Lieferfristen etc. sind ebenfalls nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solches bezeichnet sind.
     
     

3. Lieferzeit, Lieferung, Nutzung der Software und Installation

  1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
     
  2. Die Lieferfrist oder ein Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf bzw. am Liefertermin der Liefergegenstand das Lieferwerk oder unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
     
  3. Wird die von uns geschuldete Lieferung oder Leistung durch unvorhersehbare und von uns nicht verschuldete Umstände verzögert (z.B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung angemessen hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden unverzüglich mit. Im Falle des Rücktritts werden bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Der Kunde kann, wenn wir eine Verlängerung der Lieferfrist beansprucht haben und der ursprüngliche Liefertermin um mindestens 3 Monate überschritten ist, uns unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag ankündigen und nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. Wir können auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir schon eine Verlängerung der Lieferfrist beansprucht haben. Sind Teillieferungen vereinbart, so sind wir berechtigt, unsere Rechte für jede einzelne Teillieferung gesondert geltend zu machen.
     
  4. Die Einhaltung unserer Lieferpflicht setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
     
  5. Eine Versicherung gegen Transportgefahren hat generell durch den Kunden zu erfolgen. Wir versichern nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
     
  6. Teillieferungen sowie Lieferungen vor der angegebenen Lieferzeit sind zulässig.
     
  7. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt. Sollte dem Kunden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzuges ein Schaden erwachsen, so ist er nur dann berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern, wenn der Verzug zumindest auf grober Fahrlässigkeit beruht. Das Recht zur Geltendmachung setzt ferner voraus, dass wir eine vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten haben. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht einzutreten, weil diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Kunden abzutreten.
     
  8. Wird der Versand / die Installation auf Wunsch des Kunden verzögert, kann ihm der entstehende Schaden berechnet werden.
     
  9. Bei handelsüblichen oder technisch bedingten Abweichungen kann eine Beanstandung nicht erfolgen.
     
  10. Programme werden dem Kunden mittels Datenträgers zur nicht ausschließlichen Nutzung in Deutschland überlassen, außerhalb Deutschlands muss der Kunde etwaig erforderliche Rechte Dritter erwerben An den Programmen bestehen Schutzrechte Dritter oder von uns, die vom Kunden zu beachten und einzuhalten sind. Die Programme dürfen im Rahmen der Lizenzanzahl eingesetzt werden. Dem Kunden ist es untersagt, die Programme ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu bearbeiten oder zu ändern, insbesondere bestehen keine Rechte des Kunden an den Quellcodes. Bei Lieferung von Programmen gelten zudem die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Kunde erkennt diese durch Öffnen des versiegelten Datenträgers an.
     
  11. Installationen von Softwareprogrammen und/oder der gelieferten Ware werden auf Wunsch durchgeführt und nach Aufwand berechnet. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig eine Sicherung seiner Daten vorzunehmen.
     
  12. Wir werden nach besonderer Vereinbarung den Liefergegenstand aufstellen und anschließen und dem Kunden durch Ablauf eines Standardinstallationstestes den Nachweis erbringen, dass der Kaufgegenstand mangelfrei ist. Aufstellung und Anschluss gelten als durchgeführt, wenn der Standardinstallationstest erfolgreich abgeschlossen worden ist.
     
     

4. Abnahme und Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt entweder ab Werk/Zwischenlieferant bzw. Lager durch Übernahme durch den Kunden oder durch
    Versand.
     
  2. Wird der Liefergegenstand vom Kunden übernommen, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung des Liefergegenstandes mit der Übernahme auf ihn über. Bei Versendung, auch von Teilsendungen, geht die Gefahr mit Übergabe an den Versender auf den Kunden über.
     
  3. Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
     
  4. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 5. entgegen- und abzunehmen und sachgemäß zu lagern.
     
  5. Wir stellen, außer bei Lieferungen, Service- und Dienstleistungen, nach Erbringung der vertraglichen Leistung/Teilleistung dem Kunden das Leistungsergebnis zur Abnahme/Teilabnahme vor. Der Kunde hat innerhalb von 15 Kalendertagen zu prüfen und entweder gegenüber uns die Abnahme schriftlich zu erklären oder schriftlich die Mängel mitzuteilen. Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine Erklärung, gilt das Leistungsergebnis/Teilergebnis als abgenommen. Mängel, die eine Nutzung nur unerheblich mindern, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
     
     

5. Mängelrügen und Gewährleistung

  1. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB beachtet wurden. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware, durch schriftliche Mitteilung an uns erfolgen.
     
  2. Bis zur Erledigung der Beanstandung darf die bemängelte Ware ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht verändert, insbesondere bearbeitet oder verarbeitet werden.
     
  3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
     
  4. Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Änderung des Kaufpreises zu verlangen.
     
  5. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt darüber hinaus bei Verstößen des Kunden gegen seine Verpflichtung aus Ziffer 5.2 bei sonstigen Änderungen, Reparaturen, Reinigungen, Veränderungen des Liefergegenstandes oder sonstigen Eingriffen an dem Liefergegenstand durch den Kunden oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung, bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung der Ware durch den Kunden; dies gilt insbesondere, wenn der Kunde ein auf dem Liefergegenstand angebrachtes Siegel beschädigt oder zerstört, durch übermäßige Beanspruchung oder ungenügende Instandhaltung des Liefergegenstandes oder durch die Verwendung fremdbezogenen Zubehörs,
    wenn der Kunde uns zur Vornahme von Nachbesserungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener
    Weise Zeit und Gelegenheit gewährt oder keine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten vorgenommen hat, wenn der Kunde die Ware zurücksendet, ohne sie ordnungsgemäß und fachgerecht zu verpacken, bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind.
     
  6. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben.
     
  7. Die Haftungsfreizeichnung gilt gleichwohl, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht. Daneben ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, nicht untypischen Schaden begrenzt und bei einem Datenverlust auf Ersatz nur des Schadens begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
     
  8. Dem Kunden ist bekannt, dass Fehler der Hardware und Software hier nach dem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden können. Wir beseitigen eventuelle Mängel im Rahmen der Gewährleistung, die 12 Monate nach Installationsende endet. Statt der Fehlerbeseitigung können wir auch die Benutzung eines neuen Programmstandes anbieten, wobei der Kunde eine zumutbare Übernahme nicht ablehnen darf. Die Gewährleistung entfällt bei vom Kunden vorgenommenen ursächlichen Installationsänderungen. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche erfolglos leben die gesetzlichen Rechte des Kunden wieder auf. Weitere Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Folgeschäden und wegen Datenverlustes sind ausgeschlossen.
     
  9. Bei Verletzung von Schutzrechten Dritter kann Schubert IT GmbH zunächst dem Kunden eine rechtliche einwandfreie Nutzung des Produkts ermöglichen. Der Kunde hat die Erhebung von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Schubert IT GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nur dann wird Schubert IT GmbH rechtskräftig auferlegte Kosten und Schadenersatzbeträge ersetzen. Der Kunde stellt Schubert IT GmbH von allen Ersatzansprüchen frei, die aus der Nutzung der Produkte durch den Kunden außerhalb Deutschlands entstehen. Die Ausfuhr aus Deutschland unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften Deutschlands. Der Kunde hat sich über diese einschlägigen Vorschriften selbst zu unterrichten und er haftet Schubert IT GmbH für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Vorschriften.

     

6. Gesamthaftung

  1. Soweit gemäß Ziffer 5. unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
     
  2. Die Regelung gemäß Ziffer 6.1 gilt nicht für Ansprüche gemäß den §§ 1-4 Produkthaftungsgesetz oder im Falle von- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, oder soweit wir zwingend haften.
     
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
     
     

7. Preise und Zahlungen

  1. Maßgebend sind die von uns genannten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer und die Versandkosten sind im Preis nicht enthalten, außer wir haben dies ausdrücklich bestätigt. Alle Rechnungen, sofern nicht abweichend vereinbart, sind sofort nach Erhalt zahlbar.
     
  2. Wir behalten uns das Recht vor, den Preis bis zur Höhe des am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreises anzuheben, insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen der Lieferanten.
     
  3. Tritt eine Lizenzgebührerhöhung während eines Zeitraumes ein, in dem sich der Kunde in Annahmeverzug befindet, ist die Nachberechnung der eingetretenen Lizenzgebührerhöhung möglich.
     
  4. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich vereinbart ist.
     
  5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Wechsel und Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung an. Entgegennahme erfolgt nur erfüllungshalber und ohne Verpflichtung, Kosten daraus gehen zu Lasten des Kunden.
     
  6. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegen Umstände vor, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden schließen lassen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist.
     
  7. Ab Verzugseintritt zahlt der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Sofern wir einen höheren Schaden nachweisen, können wir dessen Ersatz verlangen. Sofern der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist, hat er diesen zu ersetzen.
     
  8. Beanstandungen der Ware heben die Zahlungspflicht des Kunden nur dann auf, wenn die Beanstandungen unstrittig oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
     
  9. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche gerichtlich rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
     
     

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen oder dem Vertragsgegenstand vor.
     
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand pfleglich zu behandeln und gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Wir haben jederzeit das Recht, uns den Versicherungsschein vorlegen zu lassen.
     
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
     
  4. Der Kunde ist berechtigt, über die Kaufsachen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verfügen. Eine Weiterverfügung an solche Endabnehmer, die die Abtretung der gegen sie gerichteten Entgeltforderung ausgeschlossen oder beschränkt haben, ist dagegen nicht statthaft. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherheits-übereignungen der Vorbehaltsware, sind dem Kunden ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer), die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – auch in verarbeitetem Zustand – gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, an uns ab. Bei Einbau/Verarbeitung der Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil wird der Erlös der Hauptsache bis zur Höhe unserer Forderung abgetreten. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an.
     
  5. Verarbeitung und Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden werden stets für uns oder mit unserer Genehmigung vorgenommen. Sollte der Eigentumsvorbehalt dennoch aus irgendwelchen Gründen erlöschen, sind der Kunde und wir uns schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf uns übergeht und dass wir die Übereignung annehmen. Der Kunde bleibt unentgeltlicher Verwahrer. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
     
  6. Für die nach der Ziffer 8.5 in unserem Eigentum stehenden Sachen oder Miteigentumsanteile gilt im Übrigen das Gleiche wie für unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sachen.
     
  7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
     
  8. Erfüllt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung seine Leistungspflicht nicht, sind wir berechtigt, die Ware heraus zu verlangen und zu verwerten. Ein Rücktritt liegt darin nur dann, wenn auf den Vertrag das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, es sei denn, wir einigen uns mit dem Kunden, diesem den gewöhnlichen Verkaufswert der Sache im Zeitpunkt der Wegnahme zu vergüten.
     
     

9. Abtretungsverbot, Mitwirkungspflichten des Kunden, Geheimhaltung

  1. Die Rechte des Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns sind nicht übertragbar.
     
  2. Die Installation durch den Kunden hat ordnungsgemäß gemäß den von uns beim Installationsgespräch überlassenen Installationsvorschriften zu erfolgen. Der Kunde hat bei der Entwicklung von individuellen Installationen ein Pflichtenheft vorzulegen und uns mit allen zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu versorgen. Im Pflichtenheft genannte Individualänderungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie dezidiert im Auftrag genannt sind. Für die Sicherung seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich, insbesondere sind vom Kunden regelmäßig erfolgreiche Datensicherungen vorzunehmen. Vor jedem Technikereinsatz hat der Kunde eine vollständige Datensicherung der vorhandenen Daten und Software zu erstellen und den Datenträger zum Einspielen vorzuhalten. Bei Übereignung von Altgeräten an uns hat der Kunde zuvor alle Daten zu löschen, wir übernehmen keine Haftung für nicht gelöschte Daten.
     
  3. Beide Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes fallen.

     

10. Software- bzw. Hardwareservice, Dienstleistungen Lizenz- und Serviceverträge

  1. Der Kauf von Softwarenutzungsrechten (Standardsoftware und Individualsoftware) umfasst auch immer einen kostenpflichtigen Softwareservice. Die genauen Lizenz- und Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil jenes Vertrages. Hardwareservice Ein vereinbarter Hardwareservice umfasst die Reparatur beim Kunden und Stellung eines Ersatzgerätes, jedoch ohne- Datenübernahmen, die über das Einspielen einer Daten- und Programmsicherung des Kunden hinausgehen. Die vereinbarten Dienstleistungen sind bei den Kunden zu erbringen oder auch bei uns. Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, werden Fahrtkosten und –zeiten sowie Spesen gemäß der jeweiligen Schubert IT GmbH-Preisliste gesondert in Rechnung gestellt. Zusätzliche Dienstleistungen werden gemäß der jeweiligen Schubert IT GmbH-Preisliste gesondert berechnet.
     
     

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort

  1. Für die Geschäftsbeziehung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird übereinstimmend ausgeschlossen.
     
  2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist der Ort unserer gewerblichen Niederlassung.

     

12. Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Geschäftsverkehr ergeben, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen ist Verden. Wir haben aber auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

13. Schlussbestimmungen

  1. Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtswirksamkeit entbehrt oder eine Lücke im Vertrag gegeben ist, soll dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung soll vielmehr durch das Dispositive Recht oder durch eine andere Bestimmung ersetzt werden, die dem in diesen Bedingungen zum Ausdruck gekommenen Willen der Parteien nach Möglichkeit gerecht wird.